WICHTIGE SICHERHEITSMAßNAHMEN FÜR FLUGGÄSTE: AB DEM 6. NOVEMBER 2006 ÄNDERUNG DER SICHERHEITREGELN IN DEN EUROPÄISCHEN FLUGHÄFEN
Die neuen Sicherheitsbestimmungen in den Europäischen Flughäfen Ab Montag, den 6 November 2006 auf allen Flughäfen der EU in Norwegen, Island und der Schweiz, auf allen Nationalen und Internationalen Flügen.
Die Verordnung gilt für alle Transferflüge ab einem EU-Flughafen unabhängig vom Bestimmungsort und der Niederlassung der Fluggesellschaft. Auch im Flugverkehr der Luftwaffe werden die neuen EU-Bestimmungen seit dem 6. November 2006 umgesetzt. Sie gilt nur für das Handgepäck, da aufgegebenes Gepäck nach der Aufgabe nicht mehr zugänglich ist. Um die Passagiere vor Anschläge wie Bomben mit Flüssigsprengstoff in Flugzeugen zu beschützen reagierte die Europäische Kommission mit Beschränkung für Flüssigkeiten, die im Handgepäck oder am Körper in den Flugbereich mitgeführt werden dürfen. Sie gilt für alle Flüssigkeiten wie Getränke, Suppen, Parfums, Gels, Öle, Shampoos, Deodorants und Zahnpasta.
WAS IST NEU?
Flüssigkeiten dürfen nur noch in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml im Handgepäck mitgenommen werden. Diese Behältnisse müssen außerdem in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren, maximal 1 Liter fassenden Plastikbeutel verpackt werden, der vollständig geschlossen sein muss. Pro Fluggast ist nur ein Beutel erlaubt. Zu den Flüssigkeiten zählen Getränke, Gels, Pasten, Lotionen, Parfüms, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Rasierschaum oder Haarspray.
Am Flughafen Um die Sicherheitskontrollen zu erleichtern, ist man gebeten: - dem Sicherheitspersonal die mitgeführten Flüssigkeiten im Handgepäck vorzuzeigen, welche anschließend geprüft werden - Jacke und Mantel abzunehmen: diese werden separat kontrolliert - Notebooks oder andere elektronischen eigentümer aus den Taschen zu nehemn um sie separat kontrollieren zu können.
DIE FLÜSSIGKEITEN: . Wasser und andere Getränke, Suppen und Sirup . Cremes, Lotionen und Öle . Parfumes . Sprays . Gel, inkl. Haargel und Duschgel . Behälter Schaum und Deodorantes . Zahnpaste . Mascara oder Ähnliches
WAS DARF WEITERHIN IM HANDGEPÄCK MITGENOMMEN WERDEN? - Im aufzugebenden Gepäck bleiben Flüssigkeiten in unbegrenzten Mengen weiterhin erlaubt. - Medizinische Flüssigkeiten, Babynahrung und spezielle Nahrungsmittel für Diabetiker, die während der Reise benötigt werden. Die Notwendigkeit ist jedoch glaubhaft zu machen.
Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüms, die in Geschäften hinter den Kontrollstellen oder an Bord von Flugzeugen von EU-Fluggesellschaften gekauft werden. Wenn diese Waren in dem speziell versiegelten Beutel bleiben, ist es möglich, sie während der weiteren Flugreise durch Luftsicherheits-Kontrollstellen auf anderen Flughäfen der EU mitzunehmen.
Geasar bittet alle Fluggäste um eine Zusammenarbeit mit der Sicherheitskontrolle und dem Flughafen Personal.
Dieses Dokument wurde von der Europäischen Kommission, die Association of European Airlines and Airports Council International Europe entwickelt. Disclaimer: Dieses Dokument umfasst alle Informationen relevant EU legislation; es ist nicht der aktuale legale Text.